Der Begriff der Online-Scheidung wird immer populärer. Im Zuge des Voranschreitens des Internet entscheiden sich viele immer öfter dafür, sich „online scheiden zu lassen“. Dabei muss aber beachtet werden, dass auch bei einer Online-Scheidung auf persönliches Erscheinen vor Gericht nicht verzichtet werden kann.

Bei einer Online-Scheidung beauftragen die Betroffenen ihren Scheidungsanwalt über das Internet, ohne mit diesem persönlich in Kontakt zu treten. Die weitere Zusammenarbeit erfolgt dabei über Email- oder Telefon-Kontakt. Nur einmal, nämlich zum Scheidungstermin vor Gericht, treffen die Beteiligten und ihre Anwälte aufeinander.

Ein erheblicher Vorteil der Online-Scheidung ist, dass sich die Beteiligten viel Zeit sparen. Lange Gespräche und Sitzungen beim Anwalt entfallen. Da sich hierbei auch der Anwalt Zeit spart, besteht die Möglichkeit, eine Streitwertherabsetzung um bis zu 25% zu beantragen, um Kosten zu sparen, wenn das Gericht der Streitwertherabsetzung zustimmt.

Eine Online-Scheidung ist aber nur empfehlenswert, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen bzw. keine großen Differenzen bestehen. Denn sind Sie sich nicht einig über Hausrataufteilung, Unterhaltszahlungen, usw., können komplizierte juristische Konstellationen entstehen, bei denen persönliche und ausgiebige Gespräche mit dem Anwalt und Beratungen notwendig sind, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Sind Sie der Typ für eine Online-Scheidung? Dann können Sie sich mit nur wenigen Klicks scheiden lassen! Hier geht’s zum Formular für die Online-Scheidung.

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