Ist eine Mutter nicht mit dem Vater des gemeinsamen Kindes verheiratet, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen vom Kindsvater Unterhalt verlangen. Die Voraussetzungen sind in § 1615l BGB (hier Link zu http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html) geregelt.  Soweit die Mutter also wegen der Schwangerschaft, Geburt des gemeinsamen Kindes oder Pflege und Erziehung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann oder kein ausreichendes eigenes Einkommen hat, ist der Kindsvater der Mutter zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Hierfür wurde vom Gesetzgeber ein Zeitraum von frühestens vier Monaten vor und mindestens drei Jahren nach der Geburt bestimmt.

Die Höhe des Unterhaltes bestimmt sich nach dem früheren Einkommen der Mutter. Einfach gesagt, muss der Mutter der finanzielle Nachteil ersetzt werden, den sie erleidet, weil sie wegen der Pflege und Erziehung des Kindes nicht mehr oder nur noch in geringerem Maße als vor der Schwangerschaft erwerbstätig sein kann. War die Mutter vor der Schwangerschaft nicht erwerbstätig und hatte damit kein Einkommen, welches man als Berechnungsgrundlage verwenden könnte, rechnet man ihr einen Mindestbedarf von 800,00 € im Monat an. Ist die Mutter während der Schwangerschaft oder nach der Geburt erwerbstätig, erhöht sich ihr Mindestbedarf automatsch auf 1.000,00 €, auch wenn das tatsächliche Einkommen vor der Geburt bzw. Schwangerschaft weniger war. Damit möchte man den Müttern einen Anreiz geben, sich nicht von den Unterhaltszahlern komplett abhängig zu machen. Der Vater des nichtehelichen Kindes hat auch die Schwangerschafts- und Entbindungskosten, wie Kosten einer Hebamme, Medikamente, Kosten für Schwangerschaftsgymnastik oder Umstandskleidung zu zahlen.

Bei diesem Unterhaltsanspruch kommt es übrigens nicht darauf an, wie lange sich die Eltern bereits kennen, sondern es zählt nur auf die Tatsache, dass die beiden die biologischen Eltern sind.

Diese Regeln gelten auch umgekehrt für einen „nichtehelichen“ Vater, dieser kann also auch einen Unterhaltsanspruch haben, falls das gemeinsame Kind bei ihm lebt.

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