Entscheiden sich Ehegatten dazu, sich zu trennen, hat das weitreichende Konsequenzen für die Ehepartner und deren Familie. Es stellt sich im Falle einer Trennung die Frage, ob einer der beiden auszieht oder ob sie erst einmal noch in derselben Wohnung weiter leben, bei wem die Kinder leben sollen, ob man ohne das Einkommen des Partners zurecht kommen kann, usw.

Der Begriff Trennung ist gesetzlich in § 1567 BGB definiert. Danach leben Ehegatten getrennt, „wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.“ Zieht einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung aus, kommt deutlich zum Ausdruck, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht, wie es der Gesetzgeber verlangt. Problematischer wird es in den Fällen, in welchen sich die Ehepartner dazu entscheiden, weiterhin gemeinsam in der Ehewohnung zu leben, ohne dass einer der beiden auszieht. Hierbei wurden von der Rechtsprechung hohe Anforderungen gestellt. Es muss eine klare Trennung von „Tisch und Bett“ vorliegen. Das bedeutet, die getrennt lebenden Ehepartner müssen innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennte Schlafzimmer haben, jeder eigenständig seine Wäsche waschen oder eigene Lebensmittel kaufen, um ein paar Punkte zu nennen. Es muss also durch das Verhalten der Betroffenen hinreichend klar zum Ausdruck kommen, dass kein gemeinsamer Haushalt vorliegt, sondern die Eheleute wie in einer Wohngemeinschaft zusammenleben.  

Der Trennungszeitpunkt ist zum einen wichtig für das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen, da das in der Regel für eine Ehescheidung notwendige Trennungsjahr ab dem ersten Tag der Trennung zu laufen beginnt. Zum anderen ist der Zeitpunkt der Trennung wichtig für das Entstehen des Trennungsunterhaltes. Derjenige, der die Scheidung beantragt oder Trennungsunterhalt verlangen möchte, muss im Zweifelsfalle das genaue Trennungsdatum nachweisen bzw. nachweisen können, dass die Ehegatten tatsächlich getrennt leben.

anrufen