Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, die sich eine Rechtsberatung nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Beratungshilfe kann auf allen Rechtsgebieten erteilt werden. Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann. Dies sind in der Regel Personen, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehen. Aber auch bei anderen Personen mit geringem Einkommen können die Voraussetzungen vorliegen. Erforderlich für die Bewilligung ist ein Antrag. Ein solches Formular zum Ausfüllen steht Ihnen unter “Downloads” zur Verfügung.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.