Eine Scheidung kostet zwar Geld, das stimmt! Aber was ist heutzutage schon umsonst?! Es gibt einige Möglichkeiten, um die Kosten eines Scheidungsverfahrens gering zu halten:

Verfahrenskostenhilfe

Entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können Sie staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, wodurch die anfallenden Gerichts- sowie Anwaltskosten teilweise oder komplett für Sie übernommen werden. Sie können einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Das kann auch Ihr Anwalt für Sie übernehmen, sodass Sie sich nicht selbst darum kümmern müssen. Hierbei sind die Voraussetzungen geringe Vermögensverhältnisse. Ob die für ein Scheidungsverfahren entstandenen Kosten komplett oder teilweise übernommen werden, hängt von einigen Faktoren ab, wie zum Beispiel ob Sie Kinder haben, die noch bei Ihnen leben, ob Sie Schulden haben oder weitere finanzielle Verpflichtungen haben. Voraussetzung ist, dass das monatlich zur Verfügung stehende Vermögen nicht höher als 1500 € ist. Dabei werden den Betroffenen einige Freibeträge gutgeschrieben.

Beauftragung nur eines Anwaltes

Zwar können Sie und Ihr Partner nicht beide denselben Anwalt beauftragen. Aber einer von Ihnen kann das übernehmen. Im Scheidungsverfahren kann man ohne Anwalt auftreten, sofern man dem Scheidungsantrag des Partners nur zustimmt. Das bedeutet, derjenige, der den Anwalt beauftragt hat, reicht den Scheidungsantrag bei Gericht ein, sodass der andere nur noch zustimmen muss. Sie können sich dann die angefallenen Anwaltskosten des einen Anwaltes teilen und sparen somit Geld. Diese Vorgehensweise ist aber nur möglich bei einvernehmlichen Scheidungen, wenn Sie sich also über die Folgen der Scheidung einig sind und keinen Streit darüber haben.

Vermeiden von zusätzlichen Streitigkeiten

Ein Scheidungsverfahren wird dadurch oft teurer, indem neben der Scheidung noch zusätzlich beispielsweise Unterhalt eingeklagt wird oder Streitigkeiten über das Sorge- und Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder an das Verfahren angehängt werden. Versuchen Sie daher, zu vermeiden, solche Angelegenheiten vor Gericht auszutragen, da das nur zusätzliche Kosten verursacht.

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